Hallo zusammen,
ja, spinn ich denn?!
Da les ich gerade in der aktuellen Computerzeitschrift ct (wie auch unter
http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/58249&words=Slysoft%20SlySoft) einen Artikel indem der Verlag verklagt wurde, weil er einen Link auf die Herstellerseite einer Firma gesetzt hatte, welche entsprechende Weichware *) anbietet, die das kopieren kopiergeschützer Datenträger erleichtert. Das die Firma Schlauweich *) damit sagen wie im Sinne der Phonoindustrie und Urheberrecht auf seidenem Faden balanciert ist eine Sache.
Aber, das nun jeder X-beliebige Homepagebetreiber grundsätzlich verklagt werden kann, weil ... Zitat:
Durch das setzen des Linkswerde das Auffinden "um ein vielfaches bequemer gemacht und damit die Gefahr von Rechtsgutverletzungen erheblich erhöht." ... Also am besten keine Links mehr setzen, weil ich ja z.B. auch mit dem Mac OS itunes ganz normale im handel erhältliche CDs ohne weiteres kopieren kann ... ich frag mich wann die Apple verklagen. Die spinnen die Römer fällt mir dabei nur ein.
Liebe Phonoindustrie, wenn Ihr den entsprechenden Zug der Zeit verpasst, warum piesackt Ihr dann Unschuldigè?!
Wie sieht der Rest der gemeinde das denn so?!
P.S.: *) *= acIch hab vorsorglich mal die entsprechenden namensgebungen ein bischen eingedeutscht, damit man mir nicht das erleichtern einer Rechtsgutverletzung vorwerfen kann *lol*
ivamp - 18. Apr, 16:45